Ius civile

Das ius civile war im römischen Recht die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die ausschließlich auf die römischen Staatsbürger angewandt wurden. Es bestand aus dem als mos maiorum bezeichneten Gewohnheitsrecht, den Kodifikationen des Zwölftafelgesetzes, dem als ius respondendi vom Kaiser an einzelne herausragende Juristen des Römischen Reichs verliehenen Recht, auf Rechtsfragen durch rechtsverbindliche Gutachten (so genannte responsae und digestae) zu antworten, sowie aus den als Plebiszite bezeichneten Beschlüssen des concilium plebis, der Versammlung der Plebejer genannten Angehörigen des einfachen Volkes. Demgegenüber standen das ius honorarium, das auf den Edikten der Magistrate beruhte und das starre ius civile ergänzen sollte, und die Bestimmungen, welche den Umgang mit Reichsfremden reg

Ius civile

Das ius civile war im römischen Recht die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die ausschließlich auf die römischen Staatsbürger angewandt wurden. Es bestand aus dem als mos maiorum bezeichneten Gewohnheitsrecht, den Kodifikationen des Zwölftafelgesetzes, dem als ius respondendi vom Kaiser an einzelne herausragende Juristen des Römischen Reichs verliehenen Recht, auf Rechtsfragen durch rechtsverbindliche Gutachten (so genannte responsae und digestae) zu antworten, sowie aus den als Plebiszite bezeichneten Beschlüssen des concilium plebis, der Versammlung der Plebejer genannten Angehörigen des einfachen Volkes. Demgegenüber standen das ius honorarium, das auf den Edikten der Magistrate beruhte und das starre ius civile ergänzen sollte, und die Bestimmungen, welche den Umgang mit Reichsfremden reg