Jus gentium

Als Ius gentium, lateinisch für „Recht der Völker“, wurden im römischen Recht die Bestimmungen bezeichnet, welche den Umgang mit Auswärtigen oder Fremden, den peregrini regelten. Dieser, auf Hugo Grotius zurückzuführenden, Definition lag ursprünglich allerdings eine noch allgemeinere Bedeutung zugrunde: die des „Rechts, das bei allen Völkern gleich war.“

Jus gentium

Als Ius gentium, lateinisch für „Recht der Völker“, wurden im römischen Recht die Bestimmungen bezeichnet, welche den Umgang mit Auswärtigen oder Fremden, den peregrini regelten. Dieser, auf Hugo Grotius zurückzuführenden, Definition lag ursprünglich allerdings eine noch allgemeinere Bedeutung zugrunde: die des „Rechts, das bei allen Völkern gleich war.“