Lord Chancellor of Ireland

Der Lordkanzler von Irland (englisch Lord Chancellor of Ireland, irisch Tiarna Seansailéara na hÉireann) bezeichnet den Inhaber des höchsten Richteramts im englisch beherrschten Irland seit während der Herrschaft Heinrich II. Teile von Ostirland durch England erobert wurden bis zur Unabhängigkeit Irlands, am 6. Dezember 1921, als die Aufgaben des Amts auf den Governor of Northern Ireland übertragen wurden. Offiziell wurde das Amt im März 1922 aufgelöst. Als das Amt des Governors 1973 aufgelöst wurde, übernahm schließlich der Secretary of State for Northern Ireland die Aufgaben des Lordkanzlers. Von 1721 bis 1801 war der Lordkanzler auch das höchste politische Amt im Irischen Parlament.

Lord Chancellor of Ireland

Der Lordkanzler von Irland (englisch Lord Chancellor of Ireland, irisch Tiarna Seansailéara na hÉireann) bezeichnet den Inhaber des höchsten Richteramts im englisch beherrschten Irland seit während der Herrschaft Heinrich II. Teile von Ostirland durch England erobert wurden bis zur Unabhängigkeit Irlands, am 6. Dezember 1921, als die Aufgaben des Amts auf den Governor of Northern Ireland übertragen wurden. Offiziell wurde das Amt im März 1922 aufgelöst. Als das Amt des Governors 1973 aufgelöst wurde, übernahm schließlich der Secretary of State for Northern Ireland die Aufgaben des Lordkanzlers. Von 1721 bis 1801 war der Lordkanzler auch das höchste politische Amt im Irischen Parlament.