Controlled foreign corporation

Als Hinzurechnungsbesteuerung (im Englischen unter der Bezeichnung „controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“ bekannt) wird die Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft beim inländischen Gesellschafter bezeichnet. Diese Regelungen ermöglichen Missbrauch. Beispielsweise könnte ein inländischer Steuerpflichtiger eine Tochtergesellschaft im niedrig besteuerten Ausland gründen und seine Anleihen dort einlegen. Die bezogenen Zinsen müsste er nur im Ausland (niedrig) versteuern, solange er sie nicht ausschüttet, sondern wieder anlegt.

Controlled foreign corporation

Als Hinzurechnungsbesteuerung (im Englischen unter der Bezeichnung „controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“ bekannt) wird die Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft beim inländischen Gesellschafter bezeichnet. Diese Regelungen ermöglichen Missbrauch. Beispielsweise könnte ein inländischer Steuerpflichtiger eine Tochtergesellschaft im niedrig besteuerten Ausland gründen und seine Anleihen dort einlegen. Die bezogenen Zinsen müsste er nur im Ausland (niedrig) versteuern, solange er sie nicht ausschüttet, sondern wieder anlegt.