Directive 67/548/EEC

Die Richtlinie 67/548/EWG war eine Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Sie wurde am 27. Juni 1967 durch den Rat der EWG erlassen und insgesamt neunmal geändert (1. bis 9. Änderungsrichtlinie) sowie 31-mal angepasst (1. bis 31. Anpassungsrichtlinie), das letzte Mal 2009 durch die Richtlinie 2009/2/EG. Inzwischen wurde sie durch das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (kurz GHS) abgelöst. Sie wurde am 1. Juni 2015 durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) aufgehoben.

Directive 67/548/EEC

Die Richtlinie 67/548/EWG war eine Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Sie wurde am 27. Juni 1967 durch den Rat der EWG erlassen und insgesamt neunmal geändert (1. bis 9. Änderungsrichtlinie) sowie 31-mal angepasst (1. bis 31. Anpassungsrichtlinie), das letzte Mal 2009 durch die Richtlinie 2009/2/EG. Inzwischen wurde sie durch das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (kurz GHS) abgelöst. Sie wurde am 1. Juni 2015 durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) aufgehoben.