Salm-Horstmar

Die Herrschaft Horstmar war ein mittelalterliches Territorium im Münsterland und fiel 1269 an das Hochstift Münster. Daraus entstand das Amt Horstmar, das bis zum Ende des alten Reiches Bestand hatte. Es fiel im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses 1802/3 an eine Linie des Hauses Salm. Als Grafschaft Salm-Horstmar war das Gebiet bis zur Eingliederung in das Großherzogtum Berg 1806 ein eigenständiges Territorium. Nach dem Wiener Kongress (1815) wurde das Gebiet als Standesherrschaft Teil Preußens.

Salm-Horstmar

Die Herrschaft Horstmar war ein mittelalterliches Territorium im Münsterland und fiel 1269 an das Hochstift Münster. Daraus entstand das Amt Horstmar, das bis zum Ende des alten Reiches Bestand hatte. Es fiel im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses 1802/3 an eine Linie des Hauses Salm. Als Grafschaft Salm-Horstmar war das Gebiet bis zur Eingliederung in das Großherzogtum Berg 1806 ein eigenständiges Territorium. Nach dem Wiener Kongress (1815) wurde das Gebiet als Standesherrschaft Teil Preußens.