Bundesförderung Breitband „weiße Flecken“

Die Bundesregierung fördert seit November 2015 deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist. Das Ziel ist es, einen effektiven und technologieneutralen Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen, zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (Next-Generation-Access-Netz) zu fördern. Damit werden möglichst alle noch verbliebenen „weißen Flecken“ (verfügbare Anschlussgeschwindigkeit < 30 Mbit/s) mit schnellem Internet versorgt. Im August 2018 wurde die Förderung auf die ausschließliche Errichtung von Gigabitnetzen ausgerichtet. Gegenstand der Infrastrukturförderung ist entweder die Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke oder das Betreibermodell. Wenn die kalkulierten Ausgaben die zu erwartenden Einnahmen übersteigen, spricht man von einer Wirtschaftlichkeitslücke. Dieses Defizit beim Netzbetreiber kann über das Bundesförderprogramm abgedeckt werden. Im Falle des Betreibermodells hingegen wird die Errichtung der passiven Infrastruktur, wie beispielsweise Lehrrohre oder Glasfaserstrecken, durch die Gebietskörperschaft durchgeführt, die sodann zum Betrieb an private Netzbetreiber verpachtet wird. Die Förderung bezieht sich hierbei auf die Investitionsausgaben abzüglich des Barwerts der Pachteinnahmen, die anteilig auf den Bundesanteil der Förderung bezogen werden. Der Bund beteiligt sich in der Regel mit Förderquoten zwischen 50 und 70 % an den Ausbaukosten und mit bis zu 100 % an den Ausgaben für Planungs- und Beratungsleistungen. Die Förderung hochleistungsfähiger Breitbandnetze kann nur in unterversorgten Gebieten erfolgen. Ein Gebiet gilt bisher aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der EU als unterversorgt, wenn für den einzelnen Nutzer weniger als 30 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen und kein privatwirtschaftlicher Ausbau erfolgt. Hierbei spricht man von der Aufgreifschwelle. Für Schulen gilt die Aufgreifschwelle pro Klasse. Bei Krankenhäusern wird die Aufgreifschwelle für jede(s) medizinische Station/Fachabteilung/Institut oder pro 11 Betten berechnet. Bei Gewerbegebieten gilt, dass diese förderfähig sind, wenn den ansässigen Unternehmen pro internetverbundenem Arbeitsplatz/Betriebsmittel keine Datenrate von 30 Mbit/s zur Verfügung steht. Informationen zu den bewilligten Förderprojekten finden Sie in der Förderlandkarte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zum Stand der Verfahren zur Auswahl der Netzbetreiber können Sie sich über das zentrale Online-Portal zur Breitbandförderung (<a href="http://www.breitbandausschreibungen.de" target="_blank">www.breitbandausschreibungen.de</a>) informieren. Allgemeine Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden sich auf der Internetseite <a href="http://www.bmvi.de/breitbandfoerderung" target="_blank">www.bmvi.de/breitbandfoerderung</a>.

Bundesförderung Breitband „weiße Flecken“

Die Bundesregierung fördert seit November 2015 deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist. Das Ziel ist es, einen effektiven und technologieneutralen Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen, zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (Next-Generation-Access-Netz) zu fördern. Damit werden möglichst alle noch verbliebenen „weißen Flecken“ (verfügbare Anschlussgeschwindigkeit < 30 Mbit/s) mit schnellem Internet versorgt. Im August 2018 wurde die Förderung auf die ausschließliche Errichtung von Gigabitnetzen ausgerichtet. Gegenstand der Infrastrukturförderung ist entweder die Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke oder das Betreibermodell. Wenn die kalkulierten Ausgaben die zu erwartenden Einnahmen übersteigen, spricht man von einer Wirtschaftlichkeitslücke. Dieses Defizit beim Netzbetreiber kann über das Bundesförderprogramm abgedeckt werden. Im Falle des Betreibermodells hingegen wird die Errichtung der passiven Infrastruktur, wie beispielsweise Lehrrohre oder Glasfaserstrecken, durch die Gebietskörperschaft durchgeführt, die sodann zum Betrieb an private Netzbetreiber verpachtet wird. Die Förderung bezieht sich hierbei auf die Investitionsausgaben abzüglich des Barwerts der Pachteinnahmen, die anteilig auf den Bundesanteil der Förderung bezogen werden. Der Bund beteiligt sich in der Regel mit Förderquoten zwischen 50 und 70 % an den Ausbaukosten und mit bis zu 100 % an den Ausgaben für Planungs- und Beratungsleistungen. Die Förderung hochleistungsfähiger Breitbandnetze kann nur in unterversorgten Gebieten erfolgen. Ein Gebiet gilt bisher aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der EU als unterversorgt, wenn für den einzelnen Nutzer weniger als 30 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen und kein privatwirtschaftlicher Ausbau erfolgt. Hierbei spricht man von der Aufgreifschwelle. Für Schulen gilt die Aufgreifschwelle pro Klasse. Bei Krankenhäusern wird die Aufgreifschwelle für jede(s) medizinische Station/Fachabteilung/Institut oder pro 11 Betten berechnet. Bei Gewerbegebieten gilt, dass diese förderfähig sind, wenn den ansässigen Unternehmen pro internetverbundenem Arbeitsplatz/Betriebsmittel keine Datenrate von 30 Mbit/s zur Verfügung steht. Informationen zu den bewilligten Förderprojekten finden Sie in der Förderlandkarte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zum Stand der Verfahren zur Auswahl der Netzbetreiber können Sie sich über das zentrale Online-Portal zur Breitbandförderung (<a href="http://www.breitbandausschreibungen.de" target="_blank">www.breitbandausschreibungen.de</a>) informieren. Allgemeine Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden sich auf der Internetseite <a href="http://www.bmvi.de/breitbandfoerderung" target="_blank">www.bmvi.de/breitbandfoerderung</a>.